Prüfen Sie unverbindlich & anonym, wie Sie sich zur Wehr setzen können!
RA Dr. Florian Skupin
Kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung
Schritt 1 von 4
Was ist passiert?
Wählen Sie die Situation, die Ihrem Fall am nächsten kommt.
Um welche Medieninhalte handelt es sich?
Sind Sie auf den Medieninhalten erkennbar?
Erkennbarkeit liegt vor, wenn Ihr Gesicht oder andere Merkmale (z.B. Tattoos) zu sehen sind, die auf Sie hinweisen.
Haben Sie in die Erstellung der Medieninhalte eingewilligt?
Gemeint ist eine ausdrückliche oder konkludente Zustimmung zur Erstellung dieser konkreten Inhalte.
Wie alt waren Sie auf den Medieninhalten?
Diese Information ist für die strafrechtliche Einordnung entscheidend.
Ist der Täter bekannt?
Diese Information hilft bei der Auswahl der richtigen rechtlichen Schritte.
Wo wird der Medieninhalt verbreitet?
Mehrfachauswahl möglich.
✕
Kein Anspruch ohne Erkennbarkeit
Voraussetzung für ein Vorgehen gegen ein Deepfake ist eine Erkennbarkeit.
Sind Sie sich unsicher, ob Sie erkennbar sind? Wir prüfen das gerne für Sie – kostenlos und unverbindlich.
!
Keine widerrechtliche Handlung
Wenn Sie in die Erstellung der Medieninhalte eingewilligt haben, liegt grundsätzlich keine unerlaubte Handlung vor.
Möglicherweise bestehen dennoch Löschungsansprüche – etwa wenn die Inhalte über den vereinbarten Rahmen hinaus verbreitet wurden. Wir prüfen das gerne für Sie – kostenlos und unverbindlich.
Rechtliche Situation:
Ihre zivilrechtlichen Ansprüche bei Deepfakes: Überblick
1
Unterlassungsanspruch
Sie können verlangen, dass die Erstellung, Verbreitung und Nutzung des Deepfakes sofort eingestellt wird.
2
Löschungsanspruch
Alle Kopien des Materials müssen gelöscht werden.
3
Schmerzensgeldanspruch
Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld.
4
Kostenerstattung der Anwaltskosten
Die notwendigen Rechtsanwaltskosten können vom Täter als Schadensersatz zurückgefordert werden.
Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
Ihre Anonymität endet hier
Durch die Eingabe Ihrer Kontaktdaten ist Ihre Anfrage nicht mehr anonym.
Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet und sind durch das anwaltliche Berufsgeheimnis geschützt. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Kostenlose Ersteinschätzung
Ich melde mich persönlich – vertraulich und kostenlos.
✓
Vielen Dank!
Ihre Anfrage ist eingegangen. Ich melde mich persönlich innerhalb von 24h.